Berechtigung der Teilnahme an Wettspielen
Mit der Zuerkennung der Platzreife und damit der Clubvorgabe -54 durch den GCSA hat das Mitglied grundsätzlich die Berechtigung erworben, an Turnieren des GCSA teilzunehmen. Die Stammvorgabe-36 kann nur in einem Turnier
des GCSA erspielt werden.
Nach erstmaligen Erreichen oder Unterschreiten der Stammvorgabe -36 muss jedes Mitglied an einem Regelabend (Mindestdauer 1,5 Stunden) mit anschließender Prüfung unter Leitung des Spielausschusses teilnehmen. Der Inhalt der Prüfung besteht aus den Teilbereichen Etikette und Regeln. Es sind 24 Fragen schriftlich zu beantworten. Dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung. Als Hilfsmittel sind die Verbandsordnung des DGV (Regelbuch, Standard- und Vorgabensystem/Spiel- und Wettspielordnung) sowie persönliche Aufzeichnungen zugelassen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 18 Fragen richtig beantwortet sind. Im Falle des Nichtbestehens kann die Prüfung umgehend wiederholt werden.
Das Honorar für den Lehrgangsleiter am Regelabend zu zahlen.
Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Prüfung ist gemäß Ziffer 20.5 der DGV Vorgaben- und Spielbestimmungen zwingende Voraussetzung für die Zuerkennung einer DGV-Stammvorgabe und die weitere Teilnahme an Turnieren des GCSA. Der Spielausschuss führt daher ständig Regelabende und Prüfungen durch, so dass jedem betroffenen Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Erreichen bzw. Unterschreiten der Stammvorgabe -36 die DGV-Stammvorgabe und die weitere Teilnahmeberechtigung an Turnieren des GCSA bestätigt werden kann. Termine und Anmeldeformulare werden am schwarzen Brett ausgehängt, so dass jedes betroffene Mitglied obige Frist einhalten kann.
Während der vierwöchigen Frist kann an Turnieren des GCSA teilgenommen werden.


