Prüfung bei Hdcp -36
Mit der Zuerkennung der Platzreife (Clubvorgabe –54) durch den GCSA hat das
Mitglied grundsätzlich die Berechtigung erworben, an Turnieren des GCSA teilzunehmen. Die Stammvorgabe –36 kann nur in einem Turnier des GCSA erspielt werden.
Bei Erreichen (oder Unterschreitung) der Stammvorgabe –36 muss jedes Mitglied
innerhalb von vier Wochen an einem Regelabend (Dauer 1,5 Std.) mit anschließender
Prüfung unter Leitung des Spielausschusses teilnehmen.
Der Inhalt der Prüfung besteht aus den Teilbereichen Regeln und Etikette.
Es sind 24 Fragen schriftlich zu beantworten. Dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung.
Als Hilfsmittel sind die Verbandsordnung des DGV (Regelbuch, Standard- und
Vorgabensystem, Spiel- und Wettspielordnung) sowie persönliche Aufzeichnungen
zugelassen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 18 Fragen richtig beantwortet sind.
Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens umgehend wiederholt werden.
Das Honorar für den Lehrgangsleiter ist am Regelabend fällig.
Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Prüfung ist gemäß Ziffer 20.5 der DGV-Vorgaben-
und Spielbestimmungen zwingende Vorraussetzung für die Zuerkennung einer
DGV-Stammvorgabe und die weitere Teilnahme an Turnieren.
Der Spielausschuss führt daher ständig Regelabende und Prüfungen durch, so dass
jedem betroffenen Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Erreichen bzw. Unter-schreitung der Stammvorgabe –36 die Stammvorgabe und die weitere Teilnahme- berechtigung an Turnieren des GCSA entgültig zuerkannt werden kann.
Termine und Anmeldeformulare werden am schwarzen Brett ausgehängt, so dass die betroffenen Mitglieder obige Frist einhalten kann.
Während dieses Zeitraums besteht die Berechtigung zur Teilnahme an den Turnieren des GCSA.


