Regelprüfung bei Hdcp. 36

Mit der Zuerkennung der Platzreife (Clubvorgabe – 54) durch den Golfclub Schloss Auel –GSCA- hat das Mitglied grundsätzlich die Berechtigung erworben, an Turnieren oder EDS-Runden des GCSA teilzunehmen. Die DGV-Stammvorgabe -36,0 kann nur in einem Turnier des GCSA erspielt werden.

Bei Erreichen (oder Unterschreitung) der DGV-Stammvorgabe -36,0 muss jedes Mitglied innerhalb von vier Wochen an einer Regelprüfung (Dauer ca. 1 Std.) unter Leitung des Spielausschusses teilnehmen.

Der Inhalt der Prüfung besteht aus den Teilbereichen Regeln und Etikette. Es sind 30 Fragen schriftlich zu beantworten, dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung. Als Hilfsmittel sind die Verbandsordnung des DGV (Offizielle Golfregeln einschl. Amateurstatut, DGV-Vorgabensystem, Spiel- und Wettspiel-Handbuch) sowie persönliche Aufzeichnungen zugelassen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 24 Fragen richtig beantwortet werden.

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Prüfung ist gemäß Ziffer 20.5 des DGV-Vorgabensystems zwingende Vorraussetzung für die Zuerkennung einer DGV-Stammvorgabe und die weitere Teilnahme an Turnieren.

Der Spielausschuss führt daher ständig Prüfungen durch, so dass jedem betroffenen Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Erreichen bzw. Unterschreitung der DGV-Stammvorgabe -36,0 die DGV-Stammvorgabe und die weitere Teilnahmeberechtigung an Turnieren des GCSA endgültig zuerkannt werden kann. Während dieses Zeitraumes besteht die Berechtigung zur Teilnahme an den Turnieren des GCSA.

Termine können im Office (Telefon 0 22 06- 90 90 56) erfragt oder direkt mit unserem Pro Jacqui Stupfel (01 72-83 17 458) bzw. dem Spielführer abgestimmt werden, so dass die betroffenen Mitglieder obige Frist einhalten können.


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